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Berufsausbildung - Keine Probezeitverkürzung durch Praktikum!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht, da zwischen beiden deutliche Unterschiede im Hinblick auf die beiderseitigen Verpflichtungen bestehen.


ArbG Duisburg, 19.02.2009 - Az: 1 Ca 3082/08

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerPatrizia Klein

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