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Schlussformel im Arbeitszeugnis ist Pflicht!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme der vollständigen Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche) in das Arbeitszeugnis. Dies gilt jedenfalls bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung.

Die Verwendung von Schlussformeln ist heute überwiegend üblich; zumindest verschließt sich kein vernünftiger Arbeitgeber heute einem derartigen ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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