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Schlussformel im Arbeitszeugnis ist Pflicht!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme der vollständigen Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche) in das Arbeitszeugnis. Dies gilt jedenfalls bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung.

Die Verwendung von Schlussformeln ist heute überwiegend üblich; zumindest verschließt sich kein vernünftiger Arbeitgeber heute einem derartigen ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers.

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ArbG München, 22.03.2012 - Az: 23 Ca 8191/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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