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Nach 21 Monaten kein Zeugnisberichtigungsanspruch mehr!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Arbeitnehmer sein Zeugnisberichtigungsrecht über längere Zeit nicht ausgeübt und beim Arbeitgeber die Überzeugung hervorgerufen, das dieses Recht nicht mehr durchgesetzt werden wird, so ist das Recht verwirkt. In diesem Fall ist dem Arbeitgeber die Erfüllung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar. Vorliegend hatte der Arbeitgeber nach einem ersten anwaltlichen Berichtigungsverlangen 21 Monate abgewartet und somit sein Zeugnisberichtigungsrecht verwirkt.


LAG München, 11.02.2008 - Az: 6 Sa 539/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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