Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.304 Anfragen

Arbeitszeugnis: Überdurchschnittliche Leistungen müssen bewiesen werden!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, wenn er diese in einem Zeugnis dokumentiert ("stets zur vollsten Zufriedenheit" oder "stets zur vollen Zufriedenheit") haben will.

Hierzu ist es erforderlich, vor Gericht Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die den Rückschluss auf regelmäßige Bestleistungen zulassen.

Eine reine Behauptung ist nicht ausreichend - das Gericht ist auch nicht verpflichtet, auf dieser Grundlage Zeugen anzuhören. Dies wäre ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.

Dem Arbeitnehmer stand vorliegend mangels entsprechendem Vortrag kein Anspruch auf Erteilung eines neuen Arbeitszeugnisses zu.


LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2007 - Az: 7 Sa 992/06

ECLI:DE:LAGRLP:2007:0307.7SA992.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant