Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.302 Anfragen

Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Zweifel am Arbeitszeugnis? Ein ➠ Arbeitszeugnischeck sorgt für Klarheit!
Gem. § 630 BGB hat der Arbeitnehmer bei der Beendigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Erfüllungsanspruch in diesem Sinne ist auch der sog Anspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses. Wer Berichtigung eines ihm bereits ausgestellten Zeugnisses verlangt, macht damit einen Erfüllungsanspruch geltend, der dahin geht, ihm ein nach Form und Inhalt den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Zeugnis zu erteilen.

Ein Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses darf nicht zu spät angemeldet werden. Eine Berichtung ist unverzüglich geltend zu machen, da dien Funktion eines Arbeitszeugnisses nur bei zeitnahem Erstellen nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters erfüllt werden kann.

Berichtungsansprüche sind daher in einem Zeitraum von maximal 5-10 Monaten zu stellen.

Im vorliegenden Fall wünschte der Arbeitgeber eine Abänderung 4 Jahre nach Erstellung. Nach einem solchen Zeitraum darf sich der Arbeitgeber jedoch in jedem Fall darauf einstellen, daß das Zeugnis inhaltlich akzeptiert wurde.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.302 Beratungsanfragen

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant