Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.658 Anfragen

AGB-Kontrolle bei befristeter Arbeitszeiterhöhung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schließt ein öffentlicher Arbeitgeber mit einer Vielzahl bei ihm beschäftigter Lehrkräfte unbefristete Arbeitsverträge über Teilzeitbeschäftigungen und vereinbart er mit diesen bei Bedarf jeweils befristet für die Dauer eines Schuljahres eine höhere Arbeitszeit, unterliegt die nach dem 31. Dezember 2001 vereinbarte Befristung der Arbeitszeiterhöhung als allgemeine Geschäftsbedingung der gerichtlichen Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB in der Fassung des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts. Eine Kontrolle der befristeten Vereinbarung von Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen des Rechts befristeter Arbeitsverträge findet seit dieser Zeit nicht mehr statt. Nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es vielmehr darauf an, ob die Arbeitnehmer durch die Befristung der Arbeitszeiterhöhung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden. Dabei ist eine umfassende Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Land Brandenburg entschieden.


BAG, 27.07.2005 - Az: 7 AZR 486/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant