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Für Sonntagsarbeit muß Ruhetag genommen werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag für Sonntagsarbeit zu nehmen - etwa weil in der Woche einer anderen Beschäftigung nachgegangen wird - so kann dem Arbeitnehmer vom „Sonntags-Arbeitgeber“ gekündigt werden.


BAG - Az: 2 AZR 211/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg