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Für Sonntagsarbeit muß Ruhetag genommen werden

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag für Sonntagsarbeit zu nehmen - etwa weil in der Woche einer anderen Beschäftigung nachgegangen wird - so kann dem Arbeitnehmer vom „Sonntags-Arbeitgeber“ gekündigt werden.


BAG - Az: 2 AZR 211/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern