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Für Sonntagsarbeit muß Ruhetag genommen werden

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag für Sonntagsarbeit zu nehmen – etwa weil in der Woche einer anderen Beschäftigung nachgegangen wird – so kann dem Arbeitnehmer vom „Sonntags-Arbeitgeber“ gekündigt werden.


BAG - Az: 2 AZR 211/04

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