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Für Sonntagsarbeit muß Ruhetag genommen werden
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist es einem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhetag für Sonntagsarbeit zu nehmen – etwa weil in der Woche einer anderen Beschäftigung nachgegangen wird – so kann dem Arbeitnehmer vom „Sonntags-Arbeitgeber“ gekündigt werden.
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