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Mindestlohn und Urlaubsgeld und Nachtarbeitszuschlag

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da ein zusätzliches Urlaubsgeld nicht auf die Vergütung der Normalleistung, sondern auf die Kompensation zusätzlicher Urlaubskosten gerichtet ist, ist dieses nicht auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar.

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG