Mindestlohn und Urlaubsgeld und Nachtarbeitszuschlag
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da ein zusätzliches Urlaubsgeld nicht auf die Vergütung der Normalleistung, sondern auf die Kompensation zusätzlicher Urlaubskosten gerichtet ist, ist dieses nicht auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar.