Steht ein Freiwilligkeitsvorbehalt im Widerspruch zu dem sonstigen Wortlaut der betrieblichen Regelung über Sonderzahlungen, so ist die Klausel nicht klar und verständlich vorformuliert
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ArbG Mönchengladbach, 06.05.2009 - Az: 6 Ca 545/09
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