Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.608 Anfragen

Warnfunktion einer fehlerhaften Abmahnung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Abmahnung ihre Warnfunktion erfüllt, ist die sachliche Berechtigung sowie die Frage, ob der Arbeitnehmer der Abmahnung den Hinweis entnehmen kann, dass der Arbeitgeber für den Wiederholungsfall die Kündigung erwägt, maßgeblich - auch dann, wenn die Abmahnung formell unvollkommen war. Der Arbeitnehmer kann der formellen Unwirksamkeit der Abmahnung nicht entnehmen, dass der Arbeitgeber das abgemahnte Verhalten billigt.


BAG, 19.02.2009 - Az: 2 AZR 603/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden