Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.778 Anfragen

5,20 Euro/Stunde ist im Einzelhandel sittenwidrig

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Stundenlohns in Höhe von 5,20 Euro für eine im Einzelhandel beschäftigte Packerin ist sittenwidrig. Diese Tätigkeit entspricht mindestens der Lohngruppe II Staffel a) des Lohntarifvertrags für den Einzelhandel NRW, wonach der Stundenlohn 9,82 Euro beträgt. Die Arbeitnehmerin kann somit vom Arbeitgeber die höhere Vergütung verlangen.


ArbG Dortmund, 14.05.2008 - Az: 10 Ca 279/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant