Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.938 Anfragen

Reisezeit ist nicht Arbeitszeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muß die mit Reisen verbrachte Zeit nicht als Überstunden anrechnen.
Im vorliegenden Fall fuhr ein Wirtschaftsprüfer regelmäßig auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu seinen Klienten. Das Gerciht befand, daß es branchenüblich sei, Reisezeiten in bestimmtem Umfang auf die eigene Kappe zu nehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag die Bezahlung von Reisezeiten vorschreibt.


BAG, 03.09.1997 - Az: 5 AZR 428/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant