Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.432 Anfragen

Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers wegen Datenweitergabe und E-Mail-Weiterleitung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Weiterleitung von E-Mails an einen privaten Account ist zwar „an sich“ ein tauglicher Kündigungsgrund, rechtfertigt im konkreten Einzelfall nach umfassender Interessenabwägung jedoch nicht zwingend die sofortige Vertragsbeendigung.

Die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags setzt nach § 626 Abs. 1 BGB das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Ein solcher ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für den Kündigenden unzumutbar machen. Maßgeblich ist dabei, ob aus der Sicht eines verständigen Beobachters unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzogen ist. Die Prüfung erfolgt in zwei gedanklichen Schritten: Auf der ersten Stufe ist zu prüfen, ob der Sachverhalt „an sich“ und damit typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist; auf der zweiten Stufe, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist oder nicht. Dabei trägt die kündigende Partei die Darlegungs- und Beweislast. Ein Verschulden ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Die Freigabe vertraulicher Kundendaten an externe Dienstleister oder Investoren stellt nicht schon per se eine gravierende Pflichtverletzung dar, die eine sofortige Vertragsbeendigung rechtfertigt. Entscheidend ist, welchen Pflichtenkanon der Geschäftsführer nach der konkreten internen Aufgabenzuweisung tatsächlich innehatte. Hat der Arbeitgeber den Geschäftsführer nach eigenem Vortrag weitestmöglich aus dem operativen Geschehen herausgehalten und die inhaltliche Führungsrolle einer anderen Stelle zugewiesen, muss er sich an dieser internen Aufgabenverteilung auch dann festhalten lassen, wenn er zugleich eine außerordentliche Kündigung auf vermeintliche Pflichtverstöße gerade in diesem Bereich stützt. Auf das gesetzliche Regelbild des § 43 Abs. 1 GmbHG kann sich der Arbeitgeber zur Begründung des wichtigen Grundes dann nicht berufen, wenn er selbst den Pflichtenkreis des Geschäftsführers durch organisatorische Entscheidungen eingeschränkt hat. Durfte der Geschäftsführer infolge dieser Aufgabenzuweisung davon ausgehen, dass andere Stellen die Zulässigkeit und rechtliche Absicherung bestimmter Vorgänge prüfen und verantworten, reduziert dies die ihm vorwerfbare Pflichtverletzung erheblich. Dass ein Vorgang tatsächlich ohne Außenwirkung blieb und keine Daten an unbefugte Dritte gelangten, ist als zusätzliches Indiz für die fehlende Schwere der Pflichtverletzung zu werten.

Einem Geschäftsführer ist auf Grund der im Anstellungsvertrag und im Organverhältnis begründeten Pflicht zur Rücksichtnahme verwehrt, sich betriebliche Unterlagen oder Daten anzueignen oder diese für betriebsfremde Zwecke zu vervielfältigen. Für Organmitglieder gelten insoweit dieselben Grundsätze wie für Arbeitnehmer. Die ungenehmigte Weiterleitung dienstlicher E-Mails an einen privaten E-Mail-Account ist damit - soweit personenbezogene Daten Dritter betroffen sind - auch als Verletzung der datenschutzrechtlichen Legalitätspflicht des Geschäftsführers einzustufen. Darüber hinaus kann eine solche Weiterleitung einen Verstoß gegen § 85 GmbHG darstellen, sofern die weitergeleiteten Informationen Geschäftsgeheimnisqualität aufweisen. Letzteres setzt jedoch voraus, dass die Information nicht offenkundig ist und ein objektiv begründetes Geheimhaltungsinteresse besteht; an diesem Merkmal fehlt es etwa bei ins Handelsregister einzutragenden Regelungen der Vertretungsmacht oder bei ausschließlich die berufliche Sphäre der Mitarbeiter betreffenden Informationen ohne hinreichenden konkreten wirtschaftlichen Wert im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. a GeschGehG.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant