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Zustellung einer Kündigung mit Einwurfeinschreiben

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Auch eine verfahrensfehlerfrei getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung ist für das Berufungsgericht nicht bindend, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind. Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz.

Weiß eine Zeugin nicht (mehr), ob sie oder ihre Kollegin oder jemand anders die Post weggebracht hat, kann ihrer Aussage auch nicht die unmittelbare Wahrnehmung einer Aufgabe zur Post entnommen werden.

Es besteht kein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend, dass Briefe in einem Postausgangskorb stets von irgendeinem Mitarbeiter des Arbeitgebers bei der Post eingeliefert werden.


LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - Az: 8 Sa 184/20

ECLI:DE:LAGRLP:2021:0302.8SA184.20.00

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