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Urlaubsansprüche bei Insolvenz

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betriebserwerber eines insolventen Betriebes hat für die Erfüllung von bestehenden Urlaubsansprüchen einzutreten. Gleiches gilt für übertragene Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.


BAG - Az: 9 AZR 95/03

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Birgül D., Mannheim