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Verschlechterung betrieblicher Altersversorgung im Konzern

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der Konzernarbeitgeber die schon bislang konzernweit geregelte betriebliche Altersversorgung für den gesamten Konzern durch eine neue Konzernbetriebsvereinbarung ablösen möchte, bestimmt sich das Vorliegen sachlich-proportionaler Gründe für eine verschlechternde Regelung der noch nicht erdienten dienstzeitabhängigen Zuwächse (dritte Stufe des Prüfungsschemas des Senats) nach den tatsächlichen Umständen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Konzern.


BAG, 02.07.2024 - Az: 3 AZR 247/23

ECLI:DE:BAG:2024:020724.U.3AZR247.23.0

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