Ansprüche aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer aus der auf sein Leben genommenen Versicherung sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall unwiderruflich bezugsberechtigt sein soll, führt im Falle der Insolvenz der Arbeitgeberin als Versicherungsnehmerin zu einem insolvenzfesten Aussonderungsrecht des Versicherten.
Ist der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer berechtigt, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn die versicherte Person Handlungen begeht, die den Arbeitgeber berechtigen, Versicherungsansprüche zu mindern oder zu entziehen, muss sich das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitnehmers als eine besonders grobe Verletzung der Treuepflicht darstellen.
OLG München, 17.06.2024 - Az: 25 U 1610/24 e
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