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Versorgungslohn unpfändbar
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineWenn ein Teil des bisher gezahlten Barlohnes künftig oder gegenwärtig als Versicherungsprämie geleistet wird, so ist dieser Teil nicht pfändbar.
Im vorliegenden Falle verlangte der Gläubiger einers Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber auch die Überweisung einer monatlichen Prämie, die zugunsten des Arbeitnehmers an eine Direktversicherung gezahlt wurde.
Pfändbar ist jedoch nur der Arbeitslohn, eine Versciherungsprämie stellt jedoch einen Versorgungslohn dar und ist somit unpfändbar. Eine Vereinbarung von Versorgungs- statt Bargeldlohn ist möglich, darf jedoch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. wenn der Arbeitnehmer auf diesem Wege vorsätzlich einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entkommen möchte.
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