Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.305 Anfragen

Versorgungslohn unpfändbar

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Schnell, sicher, preiswert: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Wenn ein Teil des bisher gezahlten Barlohnes künftig oder gegenwärtig als Versicherungsprämie geleistet wird, so ist dieser Teil nicht pfändbar.
Im vorliegenden Falle verlangte der Gläubiger einers Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber auch die Überweisung einer monatlichen Prämie, die zugunsten des Arbeitnehmers an eine Direktversicherung gezahlt wurde.
Pfändbar ist jedoch nur der Arbeitslohn, eine Versciherungsprämie stellt jedoch einen Versorgungslohn dar und ist somit unpfändbar. Eine Vereinbarung von Versorgungs- statt Bargeldlohn ist möglich, darf jedoch nicht gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. wenn der Arbeitnehmer auf diesem Wege vorsätzlich einer Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entkommen möchte.


BAG - Az: 3 AZR 611/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.305 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg