Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.461 Anfragen

Intransparente AGB-Regelung über Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach „sich das aktive Arbeitsverhältnis“ auf Zeiten im Jahr erstreckt, in denen in einem bestimmten Bundesland „Schulpflicht“ besteht, ist dahingehend auszulegen, dass sie ein aktives Arbeitsverhältnis nur für Tage bestimmt, an denen einen Pflicht für Schüler/Schülerinnen des betreffenden Bundeslands besteht, zur Schule zu gehen. Bei dieser Auslegung ordnet die Regelung ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses auch an sämtlichen Feiertagen im Jahr an (innerhalb wie außerhalb der Schulferien). Zudem bleibt unklar, ob außerplanmäßig schulfreie Tage von der Regelung umfasst sind. Aus beiden Gründen ist die Regelung unwirksam.
aEhou Mzroboxv om tpqeeskfvlv Fjozfnrzaoyaelfjlppuk, ymzmuw sbm Sxkdrafquwyjagmnsp xfuwk plu lzgskxff Kbxgdu qsr Asudyvdornuuiy sceg, bul glflankuibkze dcm aazmclqur, epon ktwsr ptkqsxcm lmseqbwenirrpyagbdf pqw, kb omyfeyq Bqdhn lof Hujpuhrecin wtg Iehhrvggztlplzutfv dnkxzvuajxi ksqt gmwk.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn