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Teilzeit mit Elternzeit verknüpfen?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Macht ein
Arbeitnehmer mit einem Schreiben Anspruch auf
Elternzeit geltend und beantragt gleichzeitig eine Beschäftigung mit verringerter
Arbeitszeit während der Elternzeit, so kann dies so auszulegen sein, dass die Elternzeit nur bei gleichzeitiger Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit begehrt wird.
Eine derartige Verknüpfung der Geltendmachung von Elternzeit mit gleichzeitiger Gewährung von Teilzeitbeschäftigung ist zulässig (vgl. BAG, 05.06.2007 - Az:
9 AZR 82/07).
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