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Nicht jeder Teilzeitwunsch muss erfüllt werden!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Stellen sich durch den Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers unüberwindbare betriebliche Schwierigkeiten ein, so geht das arbeitgeberseitige Interesse an einem reibungslosen Arbeitnehmereinsatz
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