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Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht einer Koalition, mit einer anderen Koalition einen Tarifvertrag zu schließen oder auch nur über einen solchen zu verhandeln. Die Annahme einer solchen Rechtspflicht bedarf einer gesonderten Anspruchsgrundlage.

§ 19 TVK enthält keine eindeutige Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags.


BAG, 25.09.2013 - Az: 4 AZR 173/12

Vorgehend: LAG Köln, 06.01.2012 - Az: 4 Sa 776/11

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