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Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.


BAG, 30.04.2024 - Az: 1 ABR 10/23

ECLI:DE:BAG:2024:300424.B.1ABR10.23.0

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Dr. Peter Leithoff , Mainz