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Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Ermittlung der Mehrheitsverhältnisse
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach
§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.
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Dr. Peter Leithoff , Mainz