Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.330 Anfragen

Pauschalierte Aufwandsentschädigung für freigestelltes Betriebsratsmitglied

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Betriebsratsmitglied steht eine im Rahmen seiner Arbeitsleistung gezahlte pauschalierte Aufwendungsentschädigung als Entgelt im Sinne des § 37 Abs. 2 BetrVG zu, wenn diese Aufwendungen durch die Betriebsratstätigkeit nicht wegfallen, sondern in gleicher Weise entstehen.

Die Nichtzahlung der Außendienstzulage nach § 20 Abs. 7 MTV an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied stellt eine verbotene Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds dar, wenn die Aufwendungen auch während der Betriebsratstätigkeit anfallen. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung stellt demgegenüber keine unzulässige Begünstigung wegen der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied dar.


LAG Nürnberg, 22.11.2024 - Az: 8 SLa 147/24

Nachfolgend: BAG - 7 AZN 116/25 (anhängig)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant