Aus dem Altersteilzeitgesetz ergibt sich kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Das Altersteilzeitgesetz setzt vielmehr die Vereinbarung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses voraus und regelt lediglich die gewährten
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LAG Saarland - Az: 2 Sa 40/02
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