Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.103 Anfragen

Kündigung durch nicht eingetragene Geschäftsführer

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Kündigung von einem Vertreter ausgesprochen, ohne dass eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird, kann der Empfänger diese nach § 174 Satz 1 BGB zurückweisen, es sei denn, die Vertretungsmacht ergibt sich aus einer gesetzlichen oder organschaftlichen Grundlage. Erfolgt die Vertretung jedoch aufgrund einer erst einzutragenden Tatsache im Handelsregister, wie der Bestellung zum Geschäftsführer, so kann diese Vertretungsmacht gemäß § 15 Abs. 1 HGB einem Dritten nicht entgegengehalten werden, solange die Eintragung und Bekanntmachung nicht erfolgt sind. Dies gilt auch bei deklaratorischer Eintragungspflicht. Ist dem Dritten die Bestellung nicht positiv bekannt, bleibt das Recht zur Zurückweisung bestehen.


ArbG Bonn, 20.04.2016 - Az: 5 Ca 2234/15

ECLI:DE:ARBGBN:2016:0420.5CA2234.15.00

Dr. Jens-Peter VoßDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant