Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.078 Anfragen

Verletzung beim reinschnuppern in den Job ist kein Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine „Wie-Beschäftigung“ liegt bei Probearbeiten vor, wenn eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit von - wenn auch geringem - wirtschaftlichen Wert erbracht wird.

Ein „Reinschnuppern“ eines Interessierten im Vorfeld, um sich einen Eindruck zu verschaffen, ob die Tätigkeit überhaupt in Betracht kommt, reicht hierfür nicht aus. Kommt es hierbei zu einer Verletzung, so liegt kein Arbeitsunfall vor.


LSG Baden-Württemberg, 24.10.2024 - Az: L 10 U 3356/21

ECLI:DE:LSGBW:2024:1024.L10U3356.21.00

Theresia DonathHont Péter HetényiAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg