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Sturz von Gymnastikball im Home-Office als Arbeitsunfall

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Unfallereignis vorgelegen hat, sind die Besonderheiten des Einzelfalls sowie die Besonderheiten des pandemiebedingt notwendigen Aufenthalts der Versicherten im Home-Office zu berücksichtigen.

Dabei kommt es auch auf die Ergebnisse der Ermittlungen, insbesondere Einlassungen der Versicherten, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten an. Der Beweis, ob ein Sturz vom Gymnastikball im Home-Office stattgefunden hat oder nicht, ist im Vergleich zu einem Sturz im Unternehmen möglicherweise schwieriger zu führen.
Es ist dabei nachvollziehbar, dass eine zunächst als Bagatellverletzung wahrgenommene Verletzung erst verspätet medizinisch erfasst wird bzw. sich erst im Behandlungsverlauf relevante Beschwerden ergeben.

Die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls kann sich dabei neben den Ausführungen der Verunfallten selbst auch auf eine Zeugin, die durch eine Zoom-Konferenz in Kontakt stand, stützen.


SG München, 09.11.2022 - Az: S 9 U 353/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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