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Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Ein Berufsausbildungsvertrag kann entsprechend § 15 Abs. 1 BBiG bereits vor Beginn der Berufsausbildung von beiden Vertragsparteien ordentlich entfristet gekündigt werden, wenn die Parteien keine abweichende Regelung vereinbart haben und sich der Ausschluss der Kündigung vor Beginn der Ausbildung für den Ausbilder auch nicht aus den konkreten Umständen (z. B. der Abrede oder dem ersichtlichen gemeinsamen Interesse, die Ausbildung jedenfalls für einen bestimmten Teil der Probezeit tatsächlich durchzuführen) ergibt.


BAG, 17.09.1987 - Az: 2 AZR 654/86

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