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Sozialplanabfindung und Erziehungszeiten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Neben der aktiven Beschäftigungszeit ist auch ein Erziehungsurlaub zu berücksichtigen, wenn die Höhe einer Sozialplanabfindung sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.


BAG - Az: 1 AZR 407/02

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