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Annahmeverzug bei Arbeitseinteilung über WhatsApp

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein wörtliches oder tatsächliches Angebot der Arbeitskraft ist bei fehlender Einplanung des Arbeitnehmers am betreffenden Tag entbehrlich, wenn der Arbeitgeber einen täglichen Arbeitsplan über WhatsApp bis 20:30 Uhr des Vortags angekündigt und sich weitere Nachfrage verbeten hat.


ArbG Bielefeld, 22.04.2021 - Az: 1 Ca 231/21

ECLI:DE:ARBGBI:2021:0422.1CA231.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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