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Nach Elternzeit besteht Anspruch auf Arbeitszeitverringerung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kehrt eine
Arbeitnehmerin nach einer dreijährigen
Elternzeit zurück, so hat diese einen Anspruch auf eine Arbeitszeitverringerung und die genaue Bestimmung der zeitlichen Lage der
Arbeitszeit nach den Vorschriften des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Ein anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe diesem entgegenstehen. Der im zu entscheidenden Fall getätigte Einwand, dass die Mitarbeiter der radiologischen Klinik der ständigen praktischen Übung bedürfen, rechtfertigt keine Ablehnung, wenn die Arbeitnehmerin trotz der begehrten Verringerung der Arbeitszeit jeden Tag in der Praxis tätig ist.
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