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Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei gefälschten Impfnachweisen in Pflegeeinrichtungen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein wichtiger Grund an sich für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in einer Pflegeeinrichtung nach § 20a Abs. 1 IfSG aufgefordert wird, einen Nachweis über eine Impfung oder den Genesenenstatus oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation zu erbringen und er den Arbeitgeber durch Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung ohne Untersuchung des Einzelfalles durch den Bescheinigenden über das Vorliegen einer der drei Alternativen zu täuschen versucht.


LAG Nürnberg, 18.04.2023 - Az: 7 Sa 348/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz