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Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei gefälschten Impfnachweisen in Pflegeeinrichtungen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Ein wichtiger Grund an sich für eine
außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn der
Arbeitnehmer in einer Pflegeeinrichtung nach § 20a Abs. 1 IfSG aufgefordert wird, einen Nachweis über eine Impfung oder den Genesenenstatus oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation zu erbringen und er den Arbeitgeber durch Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung ohne Untersuchung des Einzelfalles durch den Bescheinigenden über das Vorliegen einer der drei Alternativen zu täuschen versucht.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg