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Vor Unterzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Arbeit begonnen ...

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall sollte ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Da jedoch Arbeiten dringend durchzuführen waren, begann der Arbeitnehmer die Tätigkeit sofort und vor der Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrages. Der

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LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - Az: 12 Sa 415/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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