Will ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer Gespräche zu einem Aufhebungsvertrag führen, so ist der Arbeitgeber nicht aus Gründen der Waffengleichheit gehalten, dem Arbeitnehmer ohne ausdrückliche Aufforderung des Arbeitnehmers die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu ermöglichen.
LAG Hamm, 09.06.2011 - Az: 15 Sa 410/11
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