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Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen von Beschäftigten für den BND

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beabsichtigt der Präsident des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis die Durchführung einer Maßnahme, die - wie die Einstellung im Sinne von § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG auf Dienstposten oder Arbeitsplätzen in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes - nur die Beschäftigten dieser Dienststelle betrifft, ist der örtliche Personalrat der Zentrale und nicht der Gesamtpersonalrat im Wege der Mitbestimmung zu beteiligen.


BVerwG, 24.02.2022 - Az: 5 A 7.20

ECLI:DE:BVerwG:2022:240222B5A7.20.0

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