Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.600 Anfragen

COVID-19 – Infektion als Arbeitsunfall

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann bei der versicherten Tätigkeit eine Index-Person nicht gefunden werden, kommt eine Anerkennung einer COVID-19-Infektion als Arbeitsunfall nicht in Betracht.

Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich an der Außentüre zu dem Raum, der zur Einnahme des Essens aufgesucht wird. Ausnahmen gelten auch dann, wenn der innere Zusammenhang während der Nahrungsaufnahme ausnahmsweise vorliegt, etwa wenn der Versicherte in Erfüllung seiner Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis tätig wird, etwa wenn es sich um ein verpflichtendes Gemeinschaftsessen handelt.

Die Nahrungsaufnahme wird nicht dadurch dienstlich, dass nebenher gearbeitet wird.


SG Augsburg, 17.11.2022 - Az: S 18 U 205/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.600 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.

Verifizierter Mandant