Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Kein Kopftuch für Lehrerin - auch nicht bei überwiegend muslimischen Schülern

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Tragen eines Kopftuchs nach muslimischem Religionsbrauch stellt in Schulen in Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Verbot religiöser Bekundung in der Schule nach dem Schulgesetz des Landes dar. Dies gilt auch dann, wenn ausschließlich muslimische Schüler unterrichtet werden und die Teilnahme freiwillig ist. Die religiöse Neutralität gewinnt gerade dort Bedeutung, wo ihre Verletzung als religiöse Parteinahme gewertet werden kann.


BAG, 10.12.2009 - Az: 2 AZR 55/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Service und Beratung alles top. Das Gespräch mit Herrn Dr. Voß war sowohl angenehm als auch effizient. Jederzeit gerne wieder!

Matthias Pytlik, Berlin