Hat sich ein Arbeitnehmer beleidigend im betriebsinternen Intranet geäußert, so kann ihm der Zugang zu selbigem vorübergehend entzogen werden um andere Arbeitnehmer vor künftigen Beleidigungen in der Betriebsöffentlichkeit zu schützen. Zudem konnte der Betroffene nicht nachweisen, warum er während der sechs Monate dauernden Sperre dringend auf den Intranet-Zugang angewiesen sei.
LAG Hessen, 05.11.2007 - Az: 17 SaGa 1331/07
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