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Kein Aufhebungsvertrag per Fax

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Aufhebungsvertrag muß aufgrund der Schriftformerfordernis des § 623 BGB schriftlich niedergelegt werden und die Unterschriften beider Vertragspartner enthalten. Übermittelt nun ein Arbeitnehmer ein ihm ohne Unterschrift überlassenes Vertragsexemplar nach Unterschrift per Fax an den Arbeitgeber, so ist die Schriftform nicht eingehalten.

Das Telefax entspricht nicht dem schriftlichen Original und es fehlt an den eigenhändigen Unterschriften der Vertragspartner auf der jeweils für die andere Partei bestimmten Ausfertigung.

Beruft sich der Arbeitnehmer später auf diesen Formmangel, liegt hierin nur in Ausnahmefällen ein Verstoß gegen Treu und Glauben.


LAG Düsseldorf, 29.11.2005 - Az: 16 Sa 1030/05

ECLI:DE:LAGD:2005:1129.16SA1030.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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