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Betriebliche Altersversorgung und die Überschussbeteiligung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anwendung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG steht nicht entgegen, wenn für die Überschussverteilung bei einer Pensionskasse nach ihrem Technischen Geschäftsplan in einem ersten Schritt eine einmalige Sonderzahlung und erst in einem zweiten Schritt eine dauerhafte Erhöhung der laufenden Leistungen vorgesehen ist.

Die einmalige Sonderzahlung darf jedoch nicht unangemessen hoch sein.

Die Gewährung einer 13. Monatsrente als erster Schritt der Überschussverteilung ist zulässig.


BAG, 03.05.2022 - Az: 3 AZR 374/21

ECLI:DE:BAG:2022:030522.U.3AZR374.21.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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