Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.693 Anfragen

Schmerzensgeld wegen Mobbings: Umfang der Darlegungslast

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Arbeitnehmer, der Schmerzensgeld wegen Mobbings beansprucht, muss im Prozess die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und ggf. beweisen, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige, diskriminierende Verhaltensweisen darstellen und ob diese die Erkrankung des Arbeitnehmers verursacht haben.

Das vom Kläger darzulegende Verschulden des Arbeitgebers muss sich nicht nur auf die einzelnen „Tathandlungen“ beziehen, sondern auch auf die hierdurch verursachte Erkrankung des sog. Mobbingopfers.

Der klagende Arbeitnehmer hat mithin darzulegen, dass der Arbeitgeber zumindest damit rechnen musste, dass seine rechtswidrigen Handlungen geeignet waren, bei ihm, dem Arbeitnehmer, Gesundheitsschäden auszulösen.

Bei dem festzustellenden Verschulden des Arbeitgebers ist auch zu beachten, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich gegen unrechtmäßige Arbeitsanweisungen tatsächlich und rechtlich zur Wehr zu setzen. Es ist mithin zu prüfen, ob es dem Arbeitnehmer zumutbar war, sich beim Arbeitgeber über Mobbing-Handlungen zu beschweren und entsprechende Abhilfe zu fordern. Dies gebietet letztlich auch die Schadensminderungspflicht.


LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - Az: 5 Sa 595/05

ECLI:DE:LARBGSH:2006:0328.5SA595.05.0A

Patrizia KleinHont Péter HetényiMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant