Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.082 Anfragen

Entschädigungsanspruch für Auszubildende zum Gesundheits- und Krankenpfleger

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weder der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 616 BGB noch derjenige aus § 19 BBiG sind subsidiär gegenüber dem Anspruch aus § 56 IfSG.

Die amtlich angeordnete Absonderung nach § 30 IfSG ist ein subjektives Leistungshindernis im Sinne des § 616 Abs. 1 BGB.

Die Vorschrift des § 616 Abs. 1 BGB kann durch arbeitsvertragliche Regelungen - hier: Richtlinien für Arbeitsverträge des Deutschen Caritasverbandes - wirksam abbedungen werden.

Die Anwendbarkeit des § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG ist ausgeschlossen, wenn eine Ausbildung über den Anwendungsbereich des Krankenpflegegesetzes fällt (vgl. § 22 KrPflG a.F.).


VG Osnabrück, 12.07.2022 - Az: 3 A 46/21

ECLI:DE:VGOSNAB:2022:0712.3A46.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant