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Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger
Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des
Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
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