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Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.


LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - Az: 3 Sa 84/05

ECLI:DE:LARBGSH:2005:0525.3SA84.05.0A

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