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In der Gleitzeit zum Arzt?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein einstündiger Arztbesuch kann einem Arbeitnehmer mit Kernarbeitszeit von 4,5 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr außerhalb der Arbeitszeit zugemutet werden. Eine Zeitgutschrift kann daher vom Arbeitgeber für den Arztbesuch nicht verlangt werden.
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Kraus , Suhl