Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 390.384 Anfragen

Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern arbeitsvertraglich auf Teile eines Tarifvertrages bezug genommen wird, die das betroffene Arbeitsverhältnis umfassend regeln, so ist dies weder unklar, mehrdeutig noch intransparent. Es liegt auch keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor. Auch für den Fall, dass nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe für Arbeitgeberansprüche aus Einkommensregelungen mit Angestellten des Außendienstes keine Ausschlussfrist vorgesehen ist, ist eine vertraglich vereinbarte 12-monatige Frist für entsprechende Arbeitnehmeransprüche wirksam und widerspricht nicht dem grundgesetzlich festgelegten Gleichheitsgebot. Die Ausschlussfrist knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Arbeitnehmer hat in der darauf folgenden Frist von 12 Monaten seine Ansprüche wenigstens dem Grunde nach geltend zu machen. Die Ansprüche müssen nicht fällig und der Höhe nach bestimmt sein.


BAG, 06.05.2009 - Az: 10 AZR 390/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 390.384 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant