Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.221 Anfragen

Stelle erst intern ausschreiben?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Neueinstellung kann auch dann wirksam sein, wenn die Stelle nicht vorab intern ausgeschrieben wurde. Dies setzt voraus, daß die gesetzliche Option zur vorläufigen Einstellung des Bewerbers genutzt wurde und die interne Ausschreibung der Stelle während des Zustimmungsverfahrens nachgeholt wird.


LAG Berlin - Az: 6 TaBV 609/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant