Eigene Arbeitsgeräte sind vom Arbeitnehmer zu kennzeichnen!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bringt ein Arbeitnehmer eigenes Arbeitsgerät an den Arbeitsplatz mit, so sollte dieses besonders gekennzeichnet werden, da andernfalls die Rückforderung durch den Arbeitnehmer scheitert.
Damit Arbeitsgerät dem Arbeitgeber zwangsweise weggenommen werden kann, muss dieses für den Gerichtsvollzieher eindeutig erkennbar sein. Andernfalls ist eine entsprechende Klage auf Herausgabe als unbegründet abzuweisen, da ein nicht vollstreckbares Urteil nicht ausgesprochen werden kann.
LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2003 - Az: 2 Sa 849/03
ECLI:DE:LAGRLP:2003:0819.2SA849.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...