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Verfahrensfehlerhafte Zurruhesetzung eines pensionierten Beamten

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine pensionierte Beamtin reaktiviert, ist gegen die Zurruhesetzung weiterhin die Anfechtungsklage statthaft. Eine Rückkehr vom Fortsetzungsfeststellungsantrag zum Anfechtungsantrag ist jederzeit möglich.

Ist die Zurruhesetzung verfahrensfehlerhaft ohne ein die Dienstunfähigkeit belegendes ärztliches Gutachten verfügt worden, ist nicht durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten die Rechtmäßigkeit der Pensionierung nach § 46 VwVfG „offensichtlich“ zu machen.


OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2020 - Az: 4 B 6.19

ECLI:DE:OVGBEBB:2020:0701.4B6.19.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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