Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.029 Anfragen

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann nicht mehr gestellt werden, nachdem ein von Amts wegen eingeleitetes Zurruhesetzungsverfahren durch Zustellung eines formell und materiell rechtmäßigen Zurruhesetzungsbescheides abgeschlossen worden ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Rechtsgrundlage für die Ruhestandsversetzung ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG i.V.m. § 45 SBG.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG sind Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Ergänzend bestimmt § 45 Abs. 1 Satz 1 SBG für die im Dienst des Saarlandes bzw. der saarländischen Gemeinden stehenden Beamten (vgl. § 80 Abs. 1 KSVG), dass diese auch dann als dienstunfähig angesehen werden können, wenn sie infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig werden.

Das Verfahren der Ruhestandsversetzung ist in § 45 Abs. 2 und 3 SBG geregelt. Gemäß § 45 Abs. 2 SBG wird die Dienstunfähigkeit eines Beamten, der den Antrag gestellt hat, ihn wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, dadurch festgestellt, dass sein unmittelbarer Dienstvorgesetzter aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand (§ 50 SBG) erklärt, er halte ihn nach pflichtgemäßer Prüfung für dauernd unfähig, seine Amtspflichten zu erfüllen. Die über die Versetzung in den Ruhestand entscheidende Behörde ist an die Erklärung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten nicht gebunden; sie kann auch andere Beweise erheben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen